TÜV und AU Abnahme

TÜV & AU Abnahme
Haupt- und Abgasuntersuchung
Um die Sicherheit im Straßenverkehr und die Umweltverträglichkeit der Automobile zu verbessern, ist die HU/AU gesetzlich verpflichtend. Zwei Mal in der Woche bieten wir Abgasuntersuchung (HU/AU) nach §29 StVZO an, auch zu kurzfristigen Terminen. Vor der HU wird Ihr Fahrzeug von unserem Team einer konstenlosen Vorabkontrolle unterzogen.

§ 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

    Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA.
    Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung.
    Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind
    (§ 19(2)  iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“).
    Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.

Kontrollierte Qualität
Die HU wird durch eine amtlich anerkannte Prüfperson der DKRA durrchgeführt.

Regelung bei überzogener HU
Ab 2 Monate Überschreitung des HU-Vorführtermins erhöht sich der Preis (erhöhte Prüfgebühr gemäß „HU-Richtlinie“ nach §29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa).


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